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   VerfGH Bayern, 24.02.1984 - 98-VI-82   

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VerfGH Bayern, 24.02.1984 - 98-VI-82 (https://dejure.org/1984,9783)
VerfGH Bayern, Entscheidung vom 24.02.1984 - 98-VI-82 (https://dejure.org/1984,9783)
VerfGH Bayern, Entscheidung vom 24. Februar 1984 - 98-VI-82 (https://dejure.org/1984,9783)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NVwZ 1984, 644
  • VerfGH 37, 31
 
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Wird zitiert von ... (15)

  • VerfGH Bayern, 07.02.2012 - 112-VI-10

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen prüfungsrechtliche Entscheidungen

    Auch ein solcher Akt kann im Verfassungsbeschwerdeverfahren nur in den engen Grenzen geprüft werden, die der Überprüfung gerichtlicher Entscheidungen gesetzt sind (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 24.2.1984 = VerfGH 37, 31/32; VerfGH vom 12.9.2001 = VerfGH 54, 85/91; VerfGH vom 4.7.2005 = VerfGH 58, 161/164; VerfGH vom 25.7.2006 = NVwZ-RR 2007, 116).
  • VerfGH Bayern, 24.02.2010 - 7-VI-08

    Durchsuchung eines PKW im Rahmen der so genannten Schleierfahndung

    Diese Grundsätze gelten auch für die verfassungsgerichtliche Überprüfung von Verwaltungsakten und sonstigen behördlichen Maßnahmen, die - wie hier - Gegenstand eines gerichtlichen Verfahrens gewesen und in diesem Verfahren nicht beanstandet worden sind (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 24.2.1984 = VerfGH 37, 31/32; VerfGH vom 4.7.2005 = VerfGH 58, 161/164; VerfGH vom 14.7.2009).
  • VGH Bayern, 21.10.2003 - 23 B 03.824

    Rückwirkendes In-Kraft-Treten der Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung;

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  • VerfGH Bayern, 17.08.2006 - 65-VI-05

    Behandlung der den schwerbehinderten Menschen gleichgestellten Personen wie

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  • VG Ansbach, 01.03.2011 - AN 1 K 09.00002

    Unzulässiger Erlass eines Gebührenbescheides durch eine juristische Person des

    Ein rückwirkendes Inkrafttreten ist immer dann zulässig, wenn die neue Satzung dazu dient, eine nichtige Satzung zu ersetzen und damit den dadurch entstandenen rechtsleeren Raum zu überbrücken (vgl. BayVGH, Urteil vom 6.7.2010 - 20 B 10.124; BayVerfGH vom 24.2.1994, VerfGH 37, 31; BayVGH, Urteil vom 30.3.1984 - 23 B 81 A.1967, BayVBl 1985, 656).
  • VerfGH Bayern, 25.07.2006 - 44-VI-04
    Auch ein solcher Akt kann im Verfassungsbeschwerdeverfahren nur in den engen Grenzen geprüft werden, die der Überprüfung gerichtlicher Entscheidungen gesetzt sind (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 24.2.1984 = VerfGH 37, 31/32; VerfGH vom 12.9.2001 = VerfGH 54, 85/91).
  • VGH Bayern, 06.07.2010 - 20 B 10.124

    Benutzungsgebühren für die öffentliche Entwässerungseinrichtung; Einberufung zur

    Ein rückwirkendes Inkrafttreten ist immer dann zulässig, wenn die neue Satzung dazu dient, eine nichtige Satzung zu ersetzen und damit den dadurch entstandenen rechtsleeren Raum zu überbrücken (vgl. BayVerfGH vom 24.2.1994 VerfGH 37, 31/33 f.; BayVGH vom 30.3.1984 BayVBl 1985, 656; vom 7.11.1996 GK 1997 Nr. 176).
  • VGH Bayern, 06.07.2010 - 20 B 10.121

    Benutzungsgebühren für die öffentliche Entwässerungseinrichtung; Einberufung zur

  • VGH Bayern, 04.10.2011 - 20 ZB 11.716

    Darlegung der Zulassungsgründe; Anschluss- und Benutzungszwang für

  • VGH Bayern, 06.07.2010 - 20 B 10.122

    Benutzungsgebühren für die öffentliche Entwässerungseinrichtung; Einberufung zur

  • VGH Bayern, 06.07.2010 - 20 B 10.125

    Benutzungsgebühren für die öffentliche Entwässerungseinrichtung; Einberufung zur

  • VG Ansbach, 06.05.2008 - AN 1 K 07.01502

    Entwässerung/Herstellungsbeitrag; erstmals gültiges Satzungsrecht hinsichtlich

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